Projektbeschreibung
Unsere Leistungen
Das Kommunalabgabengesetz Bayern (KAG) regelt in Art. 8 die Ausgestaltung der Erhebung von Benutzungsgebühren. Dort werden die ansatzfähigen Kosten, die Berücksichtigung von Abschreibungen, die Kapitalverzinsungen sowie die Bemessung des Kalkulationszeitraums und die Behandlung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum geregelt.
Im Auftrag des Landkreises Ebersberg ermittelte die AU Consult GmbH den Gebührenbedarf für die Abfallentsorgung im Landkreis Ebersberg.
Im Landkreis Ebersberg sind durch Rechtsverordnung die Städte und Gemeinden für das Einsammeln und Befördern von Abfällen sowie für die Erfassung von Abfällen auf Wertstoffhöfen ganz oder teilweise zuständig. Sie erheben auch die Abfallgebühren bei den Erzeugern (Landkreisbürgern). Die Kosten für die Entsorgung der Abfälle, die in der Zuständigkeit des Landkreises liegt, werden als Entsorgungsumlage bei den Städten und Gemeinden erhoben.
Das erstellte Gebührengutachten der AU Consult GmbH gab Empfehlungen zur künftigen Gebührengestaltung im Landkreis Ebersberg in Bezug auf die Entsorgungs-umlage sowie die Höhe der Gebühren für Selbst-anlieferer von Abfällen zur Entsorgung.
Folgende Leistungen wurden von AU Consult GmbH in enger Abstimmung mit dem Landratsamt im Rahmen dieses Projekts erbracht:
- Festlegung des Kalkulationszeitraums (i. d. R. 4 Jahre)
- Kostenumlage der allgemeinen Kostenstellen mit Festlegung der Umlageschlüssel (vgl. neben-stehendes Schema)
- Berücksichtigung von Kostenüberdeckungen (oder ggf. Kostenunterdeckungen)
- Bewertung vorhandener Rückstellungen
- Kalkulation der Gebühren für Selbstanlieferer
- Kalkulation der Entsorgungsumlage
- Empfehlungen zur künftigen Gebührengestaltung.
Die Vorgehensweise, die Ergebnisse sowie die Empfehlungen zur künftigen Gebührengestaltung wurden in einem umfassenden Gutachten zusammengestellt und an den Auftraggeber übergeben sowie vor politischen Gremien vorgestellt.