Privater Sachverständiger aus der Wasserwirtschaft

Auftraggeber

Diverse

Projektzeitraum
seit 1998

Projektbeschreibung

Unsere Leistungen

Seit 02.04.1998 ist ein Mitarbeiter der AU Consult GmbH als Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (Verordnung über private Sachverständigen in der Wasserwirtschaft VPSW) anerkannt. Die Anerkennung umfasst folgende Befugnis:

  • Erstellung von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Artikel 17 a Abs. 1 Nr. 1 BayWG für das Entnehmen, Zutageleiten, Zutagefördern oder Ableiten von oberflächennahen Grundwasser für die thermische Nutzung bis einschließlich 50 kJ/s (bis zu etwa 3 Wohneinheiten) und Wiedereinleiten des abgekühlten Wassers in das oberflächennahe Grundwasser sowie Abnahme der Anlage nach Artikel 17 a (2) BayWG (Begutachtung der ordnungsgemäßen Errichtung) sofern eine solche von der Kreisverwaltungsbehörde angeordnet wurde.
  • Erstellen von Gutachten zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Artikel 17 Abs. 1 Nr. 2 BayWG für das Einleiten von in Kleinkläranlagen behandelten Hausabwasser bis zu 8 cbm je Tag in ein Gewässer und Abnahme der Anlage nach Artikel 17 a (2) BayWG (Begutachtung der ordnungsgemäßen Errichtung).
  • Durchführung der Eigenüberwachung von Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen nach Artikel 70 Abs. 1 BayWG und EÜV vom 20.09.1995.
  • Durchführung der Bauabnahme nach Artikel 69 BayWG.
    Die Begutachtung der Wärmepumpenanlagen umfasst im wesentlichen die Standortprüfung der vorgesehenen Brunnen, Ausbauart und Ausbautiefe sowie Förderleistung der Brunnen, die technische Ausrüstung der Anlage und den Einsatz von umweltfreundlichen Kältemitteln. Im Rahmen der anschließenden Abnahme nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage wird die ordnungsgemäße Errichtung entsprechend den Vorgaben der Kreisverwaltungsbehörde begutachtet.

Die Begutachtung der Wärmepumpenanlagen umfasst im wesentlichen die Standortprüfung der vorgesehenen Brunnen, Ausbauart und Ausbautiefe sowie Förderleistung der Brunnen, die technische Ausrüstung der Anlage und den Einsatz von umweltfreundlichen Kältemitteln. Im Rahmen der anschließenden Abnahme nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage wird die ordnungsgemäße Errichtung entsprechend den Vorgaben der Kreisverwaltungsbehörde begutachtet.
Die Begutachtung von Kleinkläranlagen beinhaltet Beratungsleistungen zur Auswahl einer geeigneten biologischen Nachreinigung wie z. B.

  • Pflanzenbeet
  • Belebungsanlage
  • Tropfkörper
  • Festbett

Dabei werden auch moderne SBR-Anlagen oder Belebungsanlagen mit Membranfiltertechnik eingesetzt. Des Weiteren umfasst die Begutachtung Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beseitigung des gereinigten Abwassers z. B. durch Einleitung in einen Vorfluter oder Versickerung. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme wird die ordnungsgemäße Errichtung der Anlage entsprechend der Vorgaben der Kreisverwaltungsbehörde begutachtet.

Im Rahmen der Durchführung der Bauabnahme nach Artikel 69 BayWG wird nach Fertigstellung von Baumaßnahmen die einer Erlaubnis, Bewilligung, Genehmigung oder Planfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder nach dem Bayerischen Wassergesetz bedürfen überprüft, ob sie entsprechend den Bescheiden ausgeführt oder welche Abweichungen von der zugelassenen Bauausführung vorgenommen worden sind. Die Bauabnahme umfassen im Wesentlichen:

  • Abwasserbehandlungsanlagen
  • Abscheideanlagen
  • Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung
  • und ähnliches.