Kunde
Landkreise, kreisfreie Städte, Zweckverbände, Gemeinden in Bayern, Baden-Württemberg sowie im übrigen Bundesgebiet

Projektzeitraum
seit 1993

Projektbeschreibung

Unsere Leistungen

Kaum eine entsorgungspflichtige Körperschaft (Stadt, Landkreis, Gemeinde oder Zweckverband) kann alle anfallenden Aufgaben der Abfallentsorgung ausschließlich im eigenen Betrieb erledigen. Für verschiedene Dienstleistungen müssen externe Partner beauftragt werden. Die Vergabeverordnung (VgV) legt für alle Verfahren einheitliche Verfahrensgrundsätze zugrunde:

  • Leistungen sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben.
    Beispiel: Dem öffentlichen Auftraggeber stehen das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren (mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) zur Verfügung. Weitere Verfahrensarten sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Alle Bieter sind im Vergabeverfahren gleich zu behandeln. Es gilt ein striktes Diskriminierungsverbot.
    Beispiel: Ortsansässige oder regional tätige Unternehmen dürfen gegenüber anderen Bietern keinesfalls bevorzugt werden.
  • Während des gesamten Vergabeverfahrens gilt ein Verhandlungsverbot.
    Beispiel: In offenen bzw. nicht offenen Verfahren dürfen von den Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung verlangt werden. Preisverhandlungen sind unzulässig. Ein Ausnahme bildet hierzu aber das Verhandlungsverfahren.
  • Leistungen sind in Lose aufzuteilen.
    Anmerkung: Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist jedoch in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Neben diesen rechtlichen Rahmenbedingungen des Vergaberechts, hat die entsorgungspflichtige Körperschaft als Vergabestelle natürlich Interesse, einen in jeder Hinsicht geeigneten Vertragspartner zur Erbringung der Leistungen zu finden. Es sind hinreichend strenge Anforderungen an die Eignung der Bewerber zu stellen, um einen seriösen, leistungsfähigen und fachkundigen Vertragspartner im Vergabeverfahren zu ermitteln. Im Interesse der Gebührenzahler liegt es ferner, dass die Leistungen zu angemessenen und marktgerechten Preisen erbracht werden. Die zu erbringenden Leistungen müssen demnach so ausgeschrieben werden, dass eine genaue und kostengünstige Kalkulation durch die Bieter ermöglicht wird.

Ein Vergabeverfahren muss also den unterschiedlichsten Ansprüchen genügen. Wir können Sie bei dieser Aufgabe tatkräftig und kompetent unterstützen.

Von AU Consult wurden in den letzten Jahren rund 300 Vergabeverfahren von entsorgungspflichtigen Körperschaften begleitet. Unsere Auftraggeber sitzen schwerpunktmäßig im süddeutschen Raum aber auch darüber hinaus.

Neben Ausschreibungen in der Abfallwirtschaft begleiten wir auch Vergabefahren für Beschaffungsleistungen oder zur Betriebsführung von abfall- bzw. abwasserspezifischen Anlagen.

Der Service von AU Consult bei der Begleitung einer EUweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren beinhaltet beispielsweise:

  • Beratung bei der Festlegung der Verfahrensart
  • Beratung zur Optimierung der Entsorgungsdienstleistung mit Klärung der Aufgabenstellung
  • Erstellung der Ausschreibungunterlagen mit erforderlichen Formblättern und Formularen, umfangreichen Verdingungsunterlagen und Vertragsbedingungen
  • Unterstützung bei der Wahl der Vergabeplattform
  • Vorbereitung und Abstimmung der Bekanntmachung mit Veröffentlichung im Supplement zum EU-Amtsblatt
  • Übergabe der Vergabeunterlagen zum Download über die Vergabeplattform bzw. Einstellung in die Vergabeplattform
  • Kompetente Unterstützung bei Beantwortung von Bieterrückfragen zur Ausschreibung
  • Mitwirkung bei der Angebotsöffnung
  • Prüfung und Wertung der Angebote
  • Aufklärungen, über Angebote und die Eignung der Bieter
  • Erarbeitung eines Vergabevorschlages
  • Erläuterung des Vergabevorschlages vor den Entscheidungsgremien
  • Entwurf der Mitteilungen an die nicht berücksichtigten Bieter
  • Vorlage zur Dokumentation des Vergabeverfahrens (Vergabevermerk)
  • Entwurf des Zuschlagsschreibens
  • Erstellung und Veröffentlichung der Bekanntmachung des vergebenen Auftrages