Kunde
Rhein-Neckar-Kreis

Projektzeitraum
2005

Projektbeschreibung

Unsere Leistungen

Der baden-württembergische Rhein-Neckar-Kreis plant eine Übertragung seiner Entsorgungspflicht auf seine privatwirtschaftliche Tochter, die AVR Service GmbH, auf Grundlage § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG.

Zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Pflichtenübertragung ist ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen, welches folgende Inhalt aufweisen muss:

  • Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden oder zu beseitigenden Abfälle, Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Verwertung oder zur Beseitigung der Abfälle,
  • Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege für die nächsten fünf Jahre einschließlich der Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung sowie ihrer zeitlichen Abfolge,
  • Gesonderte Darstellung der (…) Abfälle bei der Verwertung oder Beseitigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Das von AU Consult GmbH erstellte Abfallwirtschaftskonzept der AVR Service GmbH zeigt neben dem aktuellen Stand der Abfallwirtschaft im Rhein- Neckar-Kreis auch die gesteckten Ziele und die Maßnahmen zur Realisierung dieser Ziele auf. Es belegt die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der AVR Service GmbH.

Im Abfallwirtschaftskonzept wurden von AU Consult GmbH folgende Themenbereiche detailliert betrachtet:

  • allgemeine Struktur des Entsorgungsgebiets
  • Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Abfallvermeidung
  •  Abfallerfassung – Logistik
  • bisherige Mengentwicklung und Prognose der künftigen Entwicklung
  • Entsorgungswege der Abfälle (vgl. Abbildung)
  • Künftiges Entsorgungskonzept für Restabfall, Abfälle zur Verwertung und Öffentlichkeitsarbeit