Der baden-württembergische Rhein-Neckar-Kreis plant eine Übertragung seiner Entsorgungspflicht auf seine privatwirtschaftliche Tochter, die AVR Service GmbH, auf Grundlage § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG.
Zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Pflichtenübertragung ist ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen, welches folgende Inhalt aufweisen muss:
Das von AU Consult GmbH erstellte Abfallwirtschaftskonzept der AVR Service GmbH zeigt neben dem aktuellen Stand der Abfallwirtschaft im Rhein- Neckar-Kreis auch die gesteckten Ziele und die Maßnahmen zur Realisierung dieser Ziele auf. Es belegt die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der AVR Service GmbH.
Im Abfallwirtschaftskonzept wurden von AU Consult GmbH folgende Themenbereiche detailliert betrachtet: