Kunde
Regierung von Schwaben, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Landkreis Ebersberg, AT&S etc.

Projektzeitraum
seit 1995

Projektbeschreibung

Unsere Leistungen

Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen (z.B. Galvanikbetriebe, Sickerwasserbehandlungsanlagen etc.), die am Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten
dürfen, sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 21 a verpflichtet einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen. Außerdem kann die Behörde auch bei geringen Einleitmengen diese Forderung aufstellen, dies ist in der Regel bei Sickerwasserbehandlungsanlagen der Fall.

Die AU Consult GmbH beschäftigt mehrere Mitarbeiter, die die erforderliche Qualifikation aufweisen und ist bereits von mehreren Auftraggebern als beauftragter Dritter zum Gewässerschutzbeauftragten bestellt worden.

Die AU Consult GmbH benennt dabei eine befähigte Person und erbringt die unter WHG § 21 b erforderlichen Aufgaben.

Derzeit ist die AU Consult GmbH bei folgenden Anlagen als externer Gewässerschutzbeauftragter bestellt:

  • Erfassungs- und Reinigungsanlage für arsenbelastetes Grundwasser der HMD Gallenbach
  • Sickerwasserbehandlungsanlage der HMD Gallenbach
  • Sickerwasserbehandlungsanlage der Deponie „Schwaiganger“
  • Sickerwasserbehandlungsanlage der Deponie „An der Schafweide“